Spielordnung

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1. Benutzung der Tennisplätze

1.1. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen betreten werden. Geeignet sind Schuhe mit feinem, innenliegendem Profil. Am Beginn der Saison können auch Hallenschuhe benutzt werden. Für den grundsätzlich freien Spielbetrieb gelten folgende Einschränkungen:

1.2. Eine Spielzeit für Einzelspiele ist auf 60 Minuten begrenzt. Eine Spielzeit für Doppelspiele ist auf 90 Minuten begrenzt.

1.3. Kurgäste können auf den Tennisplätzen grundsätzlich täglich bis 17.00 Uhr spielen, soweit Plätze frei sind.

1.4. gestrichen

1.5. gestrichen

1.6. Vorrang im Spielbetrieb haben:

– Punktspiele der Mannschaften

– Meisterschaftsspiele

– Turniere (sofern angemeldet und genehmigt)

– offizielle Trainingstermine der Mannschaften während der Zeit der Punktspiele

– offizielle Trainingstermine der Trainer des TC.

1.7. Gebühren: Kurgäste bezahlen € 10,00 pro Spielzeit; Gäste von Mitgliedern bezahlen € 4,00 pro Spielzeit.

1.8. Einwohner von Bad Laer können die Anlage des TC Bad Laer nur als Mitglieder benutzen.

 

2. Platzreservierungen

2.1. allgemein: Vor jedem Spiel ist eine Platzreservierung mit Namensschild auf der Magnettafel vorzunehmen. Eine Platzreservierung ist nur bei Anwesenheit der betreffenden Spieler/-innen gültig. Vorreservierungen mit zwischenzeitlicher Abwesenheit sind nicht zulässig.

2.2. Mitglieder die mit Gästen spielen, benutzen für die Platzreservierung Gastschilder. Spielzeiten mit Gästen sind vor Spielbeginn in das Gästebuch einzutragen.

2.3. Kurgäste reservieren ihr Spiel mit einem gültigen Spielbon, der bei der Touristik-Info Bad Laer erhältlich ist. Ein Spielbon ist nur gültig mit Datum und Spielzeit.

 

3. Platzpflege

3.1 Nach jedem Spiel ist der Platz mit dem Schleppnetz und in voller Breite abzuziehen. Das Abziehen erfolgt
kreisförmig von außen nach innen. Die Schleppnetze sind nach Gebrauch wieder aufzuhängen.

3.2. Ein trockener/staubiger Platz muss in jedem Fall vor Spielbeginn (und ggf. auch zwischendurch) durch die
Spieler bewässert werden

3.3. Der Anlagenwart ist bei seinen Maßnahmen zur Pflege und Instandhaltung der gesamten Anlage zu
unterstützen. Seinen diesbezüglichen Anweisungen ist Folge zu leisten.

3.4. Ein Platz der GESPERRT ist, darf nicht bespielt werden.

 

Tennis-Club Bad Laer e. V.

der Vorstand

zuletzt geändert 25. März 2019